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   BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15   

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https://dejure.org/2017,46630
BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15 (https://dejure.org/2017,46630)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2017 - X ZR 109/15 (https://dejure.org/2017,46630)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2017 - X ZR 109/15 (https://dejure.org/2017,46630)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Spinfrequenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Spinfrequenz

    Art 56 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch den Stand der Technik nahegelegter Gegenstand des Patentanspruchs; Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung - Spinfrequenz

  • IWW

    § 116 Abs. 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend die Bestimmung der Parameter der Eigendrehung (spin) eines Sportballs während seines Fluges; Definition des einer Erfindung zu Grunde liegenden technischen Problems; Bestimmter Stand der Technik als möglicher Ausgangspunkt der Bemühungen des ...

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Durch den Stand der Technik nahegelegter Gegenstand des Patentanspruchs; Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung - Spinfrequenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    Streitpatent betreffend die Bestimmung der Parameter der Eigendrehung (spin) eines Sportballs während seines Fluges; Definition des einer Erfindung zu Grunde liegenden technischen Problems; Bestimmter Stand der Technik als möglicher Ausgangspunkt der Bemühungen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Naheliegen der Befassung des Fachmanns mit Aufgabenstellung darf bei Definition von technischem Problem nicht einfach unterstellt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 612
  • GRUR 2018, 509
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15
    Die Annahme, dass der Fachmann Anlass zur Heranziehung einer bestimmten technischen Lösung hatte, auch wenn ein konkretes Vorbild hierfür nicht aufgezeigt werden kann, setzt Feststellungen dazu voraus, dass diese Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen gehörte, dass sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und dass keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 11. März 2014, X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

    Sofern eine technische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings bereits dann bestehen, wenn es für ihre Anwendung zwar kein konkretes Vorbild gibt, sich aber die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZR 119/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderische Tätigkeit bei Vorliegen einer seit

    Auszug aus BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15
    Für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Fachmann ein bestimmter Stand der Technik als möglicher Ausgangspunkt seiner Bemühungen anbot, ist die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich (st. Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 31. Januar 2017, X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil).

    Die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik ist weder ausreichend noch erforderlich (BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 mwN - Gestricktes Schuhoberteil).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 12 - Fahrzeugscheibe II).
  • BGH, 21.06.2016 - X ZR 41/14

    Patentnichtigkeitssache: Hilfsweise Verteidigung des Streitpatentes mit

    Auszug aus BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 12 - Fahrzeugscheibe II).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

    Über die fehlende Anregung hilft auch nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz hinweg, dass Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen kann, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, Mitt. 2018, 21 Rn. 113 - Spinfrequenz).
  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines Streitpatents betreffend eines

    Aus der Offenbarung eines solchen Labyrinths folgt indessen nicht, dass für eine solche Maßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Senats zu einem das Naheliegen indizierenden Standardrepertoire (vgl. dazu BGH, Urteile vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz; vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett) keiner konkreten Anregung bedürfte.
  • BGH, 05.12.2023 - X ZR 105/21

    Streitpatent betreffend die Beschichtung von Substratoberflächen mit Metall

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich (BGH, Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 102 - Spinfrequenz; Urteil vom 20. April 2021 - X ZR 40/19, GRUR 2021, 1049 Rn. 31 - Zahnimplantat).
  • BPatG, 05.02.2019 - 4 Ni 47/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Herstellen eines Zahnmodells" -

    3.1 Für die Beurteilung, ob eine beanspruchte Lösung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist von dem auszugehen, was der Gegenstand der Erfindung in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale in ihrem technischen Zusammenhang (BGH GRUR 2007, 1055 - Papiermaschinengewebe) gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (BGH GRUR 2010, 607 - Fettsäurezusammensetzung), wobei verschiedene Ausgangspunkte in Betracht zu ziehen sein können (BGH GRUR 2009, 1039, Rn. 20 - Fischbissanzeiger; GRUR 2009, 382 - Olanzapin) und die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunktes als - aus Sicht ex post - nächstliegender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (zuletzt BGH GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz; GRUR 2017, 498 - Gestricktes Schuhoberteil).

    Über die fehlende Anregung hilft auch nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz hinweg, dass Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen kann, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz).

  • BGH, 14.08.2018 - X ZR 92/16

    Spätere Einwände gegen die Wertfestsetzung nach vorinstanzlicher

    48 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats kann Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Wissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz).
  • BGH, 15.07.2021 - X ZR 60/19

    Patentnichtigkeitsverfahren: Bestimmung des technischen Problems und Heranziehung

    cc) Über die fehlende Anregung hilft auch nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz hinweg, dass Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen kann, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 Rn. 113 - Spinfrequenz; Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 29 - Kinderbett).
  • BGH, 20.08.2019 - X ZR 84/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents "Kommunikationsvorrichtung, ein Fahrzeug mit

    Hierfür kommt es nach ständiger Rechtsprechung allerdings nicht darauf an, ob es sich bei K5, wie das Patentgericht meint, um den nächstliegenden Stand der Technik handelt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. September 2017 - X ZR 109/15, GRUR 2017, 1286 - Spinfrequenz).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2016 - 15 U 11/14

    Aussetzung des Patentverletzungsverfahrens bis zur Entscheidung des

    Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem parallelen Nichtigkeitsberufungsverfahren (Az.: X ZR 109/15) ausgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 15 U 30/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Über die fehlende Anregung hilft auch nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Grundsatz hinweg, dass Veranlassung zur Heranziehung einer technischen Lösung, die als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, bereits dann bestehen kann, wenn es für die Anwendung dieser Lösung zwar kein konkretes Vorbild gibt, die Nutzung ihrer Funktionalität in dem betreffenden Zusammenhang sich aber als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände festzustellen sind, die eine Anwendung als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH GRUR-RS 2021, 20068 - Führungsschienenanordnung; BGH GRUR 2018, 716 - Kinderbett; BGH GRUR 2018, 509 - Spinnfrequenz BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).
  • BPatG, 12.09.2019 - 4 Ni 73/17

    Lacosamid - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lacosamid" - Inanspruchnahme der

    Der Bundesgerichtshof betont auch hier, dass die Einordnung eines bestimmten Ausgangspunkts als - aus der Sicht ex post - nächstkommender Stand der Technik weder ausreichend noch erforderlich ist (st. Rspr. BGH, Urteil vom 26. September 2017, X ZR 109/15, GRUR 2018, 509 - Spinfrequenz, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 31. Januar 2017, X ZR 119/14, GRUR 2017, 498 Rn. 28 - Gestricktes Schuhoberteil) und weist darauf hin, dass bereits das Auffinden des nächstliegenden Stands der Technik als Ausgangspunkt für die Problemlösung nur rückschauend in Kenntnis der Erfindung formuliert werden kann und deshalb einer Rechtfertigung bedarf, die in der Regel in dem Bemühen des Fachmanns liegt, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der bekannte Stand der Technik zur Verfügung stellt (Urteil vom 18. Juni 2009, Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger; BGHZ 179, 168 - Olanzapin).
  • BGH, 13.03.2018 - X ZR 44/16

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung der feuerfesten Zustellung einer

  • BGH, 17.05.2018 - X ZR 19/16

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Filterpatrone zum Einsetzen in

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
  • BGH, 19.12.2019 - X ZR 143/17

    Patentstreit bezüglich eines Gaseinspritzsystems für einen Verbrennungsmotor;

  • BGH, 28.08.2018 - X ZR 105/16

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum Trocknen von

  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 145/18

    Abstreifeinheit

  • BGH, 22.11.2018 - X ZR 33/17

    Patentfähigkeit eines Erdbaugitters und Verfahrens zu deren Herstellung;

  • BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verbindungselement für einen Bodenbelag" -

  • BPatG, 30.06.2021 - 7 Ni 55/19

    Ein im Internet frei zugängliches und vor dem Anmeldetag im Videoportal "Youtube"

  • LG Düsseldorf, 02.07.2020 - 4b O 145/18
  • BPatG, 18.06.2020 - 7 Ni 27/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Berücksichtigung eines Bedienkonzeptes für

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 176/18

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Kolbenkompressor mit

  • BPatG, 14.11.2022 - 5 Ni 50/20

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung

  • BPatG, 23.02.2021 - 3 Ni 8/18
  • BPatG, 25.01.2018 - 4 Ni 32/17

    Patentfähigkeit des Patents "Abluftreinigungsvorrichtung"

  • BPatG, 16.01.2023 - 7 Ni 18/20
  • BPatG, 10.09.2019 - 12 W (pat) 10/19
  • BPatG, 23.07.2019 - 12 W (pat) 9/19
  • BPatG, 17.01.2022 - 5 Ni 2/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lamellenfenster (europäisches Patent)" - zur

  • BPatG, 26.07.2021 - 20 W (pat) 19/20
  • BPatG, 20.09.2021 - 11 W (pat) 33/19
  • LG Düsseldorf, 11.11.2021 - 4b O 37/20

    Torsionsunterstützter Versteller

  • BPatG, 24.06.2020 - 5 Ni 17/18
  • BPatG, 16.12.2019 - 20 W (pat) 16/17
  • BPatG, 26.09.2018 - 20 W (pat) 10/16
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   BGH, 21.03.2018 - X ZR 109/15   

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BGH, 21.03.2018 - X ZR 109/15 (https://dejure.org/2018,8028)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2018 - X ZR 109/15 (https://dejure.org/2018,8028)
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   BGH, 14.02.2018 - X ZR 109/15   

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BGH, Entscheidung vom 14.02.2018 - X ZR 109/15 (https://dejure.org/2018,40734)
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